Rechtsprechung
   BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 264/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9599
BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 264/98 (https://dejure.org/1998,9599)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1998 - 8 AZR 264/98 (https://dejure.org/1998,9599)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 264/98 (https://dejure.org/1998,9599)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,9599) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 264/98
    Damit kann ein bevorstehender Betriebsübergang nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 613 a Abs. 4 BGB führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung feststehen und bereits greifbare Formen angenommen haben (vgl. nur Senatsurteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I11 der Gründe, m.w.N.).

    Die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs auf die Firma C am 1. Januar 1996 ".sind ggf. nach den Grundsätzender Senatsurteile vom 13. November 1997 und vom 11. Dezember 1997 (- 8 AZR 295/95 - bzw. - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 169 und AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, jeweils auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) zu beurteilen.

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 264/98
    Die Wahrung von deren Identität ist anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt bei dieser Tätigkeit eingesetzt hatte (BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 a, b der Gründe).

    Die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs auf die Firma C am 1. Januar 1996 ".sind ggf. nach den Grundsätzender Senatsurteile vom 13. November 1997 und vom 11. Dezember 1997 (- 8 AZR 295/95 - bzw. - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 169 und AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, jeweils auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) zu beurteilen.

  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 489/93

    Konzerndimensionaler Kündigungsschutz - Soziale Rechtfertigung der Kündigung aus

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 264/98
    Da unstreitig gerade der Arbeitsbereich der Klägerin weggefallen ist, muß die Klägerin konkret darlegen, wie sie sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt (vgl. nur BAG Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - n.v., zu B II 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 20. Januar 1994 - 2 AZR 489/93 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Konzern = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 74, zu B III 2 d der Gründe, m.w.N.; KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 KSchG Rz 574 f., m.w.N., 4. Aufl. § 1 KSchG Rz 510 ff.).
  • BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 264/98
    Da unstreitig gerade der Arbeitsbereich der Klägerin weggefallen ist, muß die Klägerin konkret darlegen, wie sie sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt (vgl. nur BAG Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - n.v., zu B II 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 20. Januar 1994 - 2 AZR 489/93 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Konzern = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 74, zu B III 2 d der Gründe, m.w.N.; KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 KSchG Rz 574 f., m.w.N., 4. Aufl. § 1 KSchG Rz 510 ff.).
  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87

    Beschränkte Zulassung der Revision auf einzelne Rechtsfragen innerhalb eines

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 264/98
    Da unstreitig gerade der Arbeitsbereich der Klägerin weggefallen ist, muß die Klägerin konkret darlegen, wie sie sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt (vgl. nur BAG Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - n.v., zu B II 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 20. Januar 1994 - 2 AZR 489/93 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Konzern = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 74, zu B III 2 d der Gründe, m.w.N.; KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 KSchG Rz 574 f., m.w.N., 4. Aufl. § 1 KSchG Rz 510 ff.).
  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 264/98
    Da unstreitig gerade der Arbeitsbereich der Klägerin weggefallen ist, muß die Klägerin konkret darlegen, wie sie sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt (vgl. nur BAG Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - n.v., zu B II 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 20. Januar 1994 - 2 AZR 489/93 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Konzern = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 74, zu B III 2 d der Gründe, m.w.N.; KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 KSchG Rz 574 f., m.w.N., 4. Aufl. § 1 KSchG Rz 510 ff.).
  • BAG, 13.06.2006 - 8 AZR 271/05

    Betriebsübergang - Neuvergabe des Auftrags zur Personenkontrolle am Flughafen

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die geplante Maßnahme sich objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten und der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung bewertet (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - aaO mwN; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 264/98 -, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 827/98

    Betriebsübergang - Notariat

    Ein bevorstehender Betriebsübergang kann nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 613 a Abs. 4 BGB führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben (BAG Urteil vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87- BAGE 59, 12, 23 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB, zu B V 2 b der Gründe; Senatsurteile vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 264/98 - n.v., zu II 1 a der Gründe und vom 21. Januar 1999 - 8 AZR 298/98 - n.v., zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05

    Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt

    Eine von dem Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die geplante Maßnahme sich objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten und der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung bewertet (Senat 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - aaO; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 264/98 -).
  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten und der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - aaO; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 264/98 -, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 911/06

    Betriebsübergang - Müllsortieranlage

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten und der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - aaO; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 264/98 -, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 962/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten und der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - aaO; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 264/98 -, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 954/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten und der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - aaO; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 264/98 -, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 940/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten und der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - aaO; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 264/98 -, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 932/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten und der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - aaO; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 264/98 -, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 939/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten und der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - aaO; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 264/98 -, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 931/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

  • BAG, 13.06.2006 - 8 AZR 551/05

    Betriebsübergang - Neuvergabe des Auftrags zur Personenkontrolle am Flughafen

  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 889/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht